Presseschau

 

 

KONKRET März 2024, S. 46

 S. 47

S. 48

Artikel SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 7. Nov. 2019  (Zur Ausstellung G. Wangerin Eine-Welt-Haus, Nov. 2019)

Artikel SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 2./3. Dezember 2017 (Zur Ausstellung G. Wangerin "Fremd ist der Fremde nur in der Fremde - Karl Valentin)

Magazin der VVN-BdA für antifaschistische Politik und Kultur März/April 2017

7. Nov. 2016, Artikel im Münchner Merkur nach der Installation "Bänke" in der Münchner Fußgänger-Zone (Richard-Strauss -Brunnen, Thema Bayrisches Integrationsgesetz)

                                              Ausstellung in  Crocq/Frankr. , 27. Juni 2016

                                             (Aus "Le Montagne", 28. Juni 2016)

 

Berichte zum Prozess am 23. Februar 2016 wegen "Hausfriedensbruchs" bei der Bundeswehr

                               Süddeutsche Zeitung

                              Münchner Merkur

                                 TZ

                               Abendzeitung

                                 BILD

 

Aus: JUNGE WELT vom 26.02.2016, Seite 4 / Inland

 

Zeuge weilt am Hindukusch

 

Münchner Aktionskünstler wegen Störung von Beförderungsappell der Bundeswehr vor Gericht

 

Von Reinhard Jellen

 

Foto: Wolfgang Smuda/privat/dpa

 

 

Günter Wangerins Auftritt als Bundespräsident Joachim Gauck am Rande eines Beförderungsappells für Offiziersanwärter der Bundeswehr am 26. Juni 2015 hatte diese Woche ein Nachspiel vor dem Amtsgericht München. Der 70jährige Aktionskünstler hatte einem Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs widersprochen – der Prozess musste aber am Dienstag ausgesetzt werden, weil der Staatsanwalt einen Bundeswehr-Zeugen hören wollte, der zur Zeit in Afghanistan weilt.

 

Am 26. Juni 2015 waren vor dem Schloss Nymphenburg in München 443 Studenten der Bundeswehr-Universität zum Leutnant befördert worden. »An einem der schönsten Orte in München«, hatte die Präsidentin der Hochschule betont, das sei »der Rahmen, der den Leistungen der Bundeswehr für diese Gesellschaft angemessen ist«. Unter die Zuschauer hatte sich auch Günter Wangerin gemischt, der in satirischer Form gegen die Verherrlichung des Militärs und dessen Einmischung in Konflikte fernab der deutschen Grenzen protestieren wollte. Während der Zeremonie zog er sich eine selbstgefertigte Gauck-Maske über, packte ein eisernes Kreuz aus, stieg auf einen Schemel und salutierte mit »Habt Acht«-Rufen. Umgehend wurde er von Feldjägern brutal zu Boden gerissen und in Handschellen abgeführt. Seine Anzeige wegen Körperverletzung wurde abgewiesen, dafür bekam er einen Strafbefehl über 2.400 Euro wegen Hausfriedensbruchs zugesandt.

 

Am Dienstag wurde nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Von den drei Zeugen der Bundeswehr befinden sich zwei gegenwärtig im Auslandseinsatz, weshalb nur einer der Feldjäger aussagen konnte. Dieser führte aus, Wangerin habe etwas gegen die Bundeswehr gerufen und sei mehrfach aufgefordert worden, das Gelände zu verlassen. Als er diesem Ansinnen nicht nachkam, sei er »kontrolliert zu Boden gebracht« und abgeführt worden. Dieser Version widersprachen zwei Zeugen der Verteidigung. Der erste berichtete, dass Wangerin ohne Vorwarnung binnen kürzester Zeit von zwei Feldjägern in Football-Manier umgerannt und unter massiver Gewaltanwendung am Boden gehalten worden sei. Die Soldaten hätten auch nicht aufgehört, den Künstler mit Polizeigriffen zu traktieren, als er gerufen habe, dass er sich nicht wehren werde. Dieser Zeuge hatte auch Bilder von dem Vorfall gemacht – da er diese immer noch auf der Speicherkarte habe, könne der zeitliche Rahmen zwischen den Rufen und der Festnahme näher bestimmt werden.

 

Auch eine zweite Zeugin bestätigte, dass der Zugriff ohne Vorwarnung geschehen sei. Wangerin selbst widersprach der Aussage des Bundeswehr-Zeugen über den Inhalt seiner Kunstaktion: Die Unterstellung, er habe mehrmals gerufen »Bundeswehr abschaffen« konterte er mit der Frage an den Staatsanwalt, ob es ihm denn nicht seltsam vorkomme, dass ausgerechnet ein Darsteller mit Gauck-Maske und eisernem Kreuz so etwas gerufen haben soll. »Bedenken Sie, meine Aktion war eine satirische. Als Gauck stand ich doch f ü r die Bundeswehr da und nicht gegen sie.«

 

Wangerins Anwalt Hartmut Wächtler führte gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs aus, dass die Bundeswehr gar keine Befugnis gehabt habe, den Künstler in Handschellen abzuführen, weil eine abweichende Meinung auf einer öffentlichen Versammlung zulässig sei. Er zitierte ein Urteil aus Münster, demzufolge Meinungsäußerungen bei derlei Veranstaltungen zu dulden seien, wenn die Grenze zur Unfriedlichkeit nicht deutlich überschritten sei. Davon könne bei Wangerins Aktion keine Rede sein.

 

Weil der Staatsanwalt einen weiteren Bundeswehr-Zeugen hören will, kann erst nach dessen Rückkehr aus Afghanistan wieder verhandelt werden – frühestens im April. Da die zulässige Höchstdauer einer Unterbrechung dann überschritten ist, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und muss neu begonnen werden.

 

http://www.jungewelt.de/2016/02-26/016.php